Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ruhe, Frieden und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Es ist für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich. Die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms sind einzuhalten. Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.

Gartnordnung Pkt.4
Wir als Barmbeker Schweiz haben uns ergänzend auf folgende verbindliche Ruhezeiten geeinigt.
Es gilt während der Gartensaison (An/ bis Abstellen des Wassers) für den Sonntag eine ganztägige Ruhezeit.